Grenzen der Kreativität (mit Tim Schmitt)
Ein Stuntman, der über einen Baumarkt springt und verunglückt. Oder ein Zebrastreifen, der aussieht wie eine Portion Pommes von MC Donalds. Wenn es um Guerilla Marketing geht werden die Agenturen kreativ. Dabei bewegen sie sich jedoch meistens in einer rechtlichen Grauzone.
Zum Beispiel muss die Werbung – laut Telemediengestz – klar gekennzeichnet werden, in manchen Werbefällen wird dies aber nicht beachtet. Ein konkrets Beispiel dafür ist eine Hornbach-Kampagne, in der Stuntman Ron Hammer (welcher extra für die Kampagne erfunden wurde) über einen Baumarkt springt und dabei verunglückt. Das Video verbreitete sich viral über Social Media. Nach einigen Wochen löste die Baumarktkette dann auf, dass es bloß eine Werbekampagne war und niemand in Wirklichkeit zu Tode kam. Eigentlich hätten jetzt gegen die Kette geklagt werden können, doch die Mitbewerber trauten sich nicht, da sie ja ansonsten die „Spielverderber“ wären. Stattdessen erhielt die Agentur heimat mehrere Preise für ihre Idee. mehr dazu
> Legale Fallbeispiele (Quelle)
>> New-York-Marathons 1997 – Mercedes lässt Werbeflieger kreisen (offizieller Sponsor: Toyota)
>> DFB-Pokalfinale 2016 – Trigem lässt eigenes Luftschiff über dem Berliner Olympiastadion kreisen (offizieller Sponsor: nicht Trigem)
>> Winterolympiade 1992 in Lillehammer – American Express bei der , die der Konkurrent VISA sponserte. American Express warb mit dem doppeldeutigen Slogan „If you’re travelling to Norway this winter, you´ll need a passport – but you don´t need a visa“ (offizieller Sponsor: Visa)
Öffentlicher Raum (Quelle)
Guerilla-Marketing sind grundsätzlich erstmal keine räumlichen Grenzen gesetzt. Im Gegenteil: Kreative Ideen spielen mit dem Raum. Beispiel: Jeep zeichnet Parkplatzlinien über Treppen zur Demonstration der Geländegängigkeit ihrer Autos. Wenn die Spuren solcher Aktionen nicht leicht zu beseitigen sind, handelt es sich ganz schnell um strafbare Sachbeschädigung. Auch beim Bekleben öffentlicher Flächen wie Verkehrsschilder bewegt man sich in strafbaren Gefilden.
> Sondernutzungsregelung (Quelle)
>> Wenn die Nutzung öffentlicher Wege und Plätze über den erlaubnisfreien Gemeingebrauch hinaus geht, bedarf es einer Erlaubnis.
>> Definition Gemeingebrauch: die Nutzung im Rahmen des üblichen Verkehrs, darunter auch den zu kommunikativen Zwecken.
>> Meinungsaustausch erlaubnisfrei: nur bei nicht-gewerblichem Zweck
>> Verkehrssicherungspflicht muss beachtet werden (Gefahren analysieren und Dritte i.F.v. konkreten Vorkehrungen davor schützen)
*Meiner Meinung nach ist Guerilla Marketing eine gute Strategie – solange man es nicht übertreibt, ist es eine sehr kreative und künstlerische Art, für sich zu werben – wie beim am Anfang genannten Beispiel von MC Donalds.* >> Tim Schmitt, 15 (Praktikant)
Bildquelle: https://www.rushordertees.com/blog/guerrilla-marketing-creativity-trumps-budget/